Führerscheinklassen

Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig - es ist keine neue Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
LearnerDriver
F a h r s c h u l e   A . L a u b e
Mindestalter
Eingeschlossene Führerscheinklasse(n)
Voraussetzung
Beschreibung
Führerschein
15 Jahre keine keine Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, max. 50 cm3 Hubraum bei Verbrennungsmotor und max. 4 kW bei Elektromotor Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, max. 50 cm3 Hubraum bei Fremdzündungsmotor und max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor Vierrädrige Leicht-Kfz mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, max. 50 cm3 Hubraum bei Fremdzündungsmotor, max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor und einer Leermasse von max. 350 kg
AM
16 Jahre AM keine Krafträder mit max. 125 cm3 Hubraum, max. 11 kW Motorleistung und ein Verhältnis Leistung/Gewicht von   max. 0,1 kW/kg Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern, einen Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h, Leistung max. 15 kW
A1
18 Jahre AM & A1 keine Krafträder mit max. 35 kW (48 PS) und einen Verhältnis Leistung/Gewicht von max. 0,2 kW/kg Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine Theoretische Prüfung erforderlich.
A2
25 Jahre B, AM & L Klasse B 5 Jahre in Besitz Krafträder mit max. 125 cm3 Hubraum, max. 11 kW Motorleistung und ein Verhältnis Leistung/Gewicht von   max. 0,1 kW/kg
B196
20 Jahre bei Aufstieg von “A2” auf “A” 21 Jahre für Trikes 24 Jahre für Krafträder bei Direkterwerb AM, A1 & A2 keine Krafträder mit einem Hubraum über 50 cm3 oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h Dreirädrige Kfz mit einer Leistung über 15 kW Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern, einen Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h, Leistung über 15 kW Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine Theoretische Prüfung erforderlich.
A
18 Jahre 17 Jahre beim begleitenden Fahren(BF17) AM & L keine Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässiger Gesamtmasse von max. 3500 kg und max. 8 Personen außer dem Fahrer- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3500 kg.
B
18 Jahre 17 Jahre beim begleitenden Fahren(BF17) keine Klasse B Kfz der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger größer ist als 3500 kg aber unter 4250 kg ist Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Es ist keine Prüfung, aber eine besondere Schulung erforderliche
B96
18 Jahre 17 Jahre beim begleitenden Fahren(BF17) keine Klasse B Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse aber max. 3500 kg Gesamtmasse Nur praktische Prüfung erforderlich.
BE
18 Jahre keine Klasse B Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg zulässiger Gesamtmasse und  max. 8 Personen außer dem Fahrer, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
C1
18 Jahre keine Klasse C1 Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit  zulässiger Gesamtmasse über 750 kg zulässiger Gesamtmasse max. 12.000 kg  Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit  zulässiger Gesamtmasse Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
C1E
21 Jahre 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" Klasse C1 Klasse B Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit mehr als 3500 kg, max. 8 Personen außer dem Fahrer, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
C
21 Jahre 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D Klasse C Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mitAnhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
CE
21 Jahre 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" keine keine Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit mehr 8 Personen, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer, von max. 8 m Länge auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
D1
21 Jahre 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" keine keine Kfz der Klasse D1 mit Anhänger- mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
D1E
18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre das Alter ist abhängig von der Tätigkeit und der Qualifikation keine keine Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit mehr 8 Personen außer dem Fahrer auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
D
18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre das Alter ist abhängig von der Tätigkeit und der Qualifikation BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1 keine Kfz der Klasse D mit Anhänger- mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
DE
16 Jahre keine keine Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhängern (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auch mit Anhänger
L
16 Jahre AM & L keine Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger bis 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (unter 18 Jahre gilt max. 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
T
15 Jahre keine keine maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
Mofa