Info zum Führerschein mit 17

LearnerDriver
F a h r s c h u l e   A . L a u b e

Die Antragstellung

Der Schüler kann im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17" keine Doppelklasse (z. B. Klasse B und A) erwerben,

nur Klasse B oder BE. Klasse A müsste er später (mit 171/2 Jahren) erwerben. Bei der Antragstellung muss die

Begleitperson(en) bereits angegeben werden. Den Antrag auf Teilnahme am Begleitenden Fahren mit 17 finden Sie hier,

sowie das Formular für jede Begleitperson.

Die Ausbildung

Der Schüler darf im Alter von 16 1/2 Jahren die Ausbildung Klasse B/BE beginnen. Die Zustimmung des gesetzlichen

Vertreters ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen

Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.

Die Begleitperson

Der junge Fahrer muss mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Es macht Sinn,

mehrere Personen anzugeben, da eine Person evtl. zeitlich nicht immer disponibel sein kann. Als Begleitperson müssen

nicht zwangsläufig die Eltern angegeben werden, die angegebenen Personen müssen aber die folgenden

Anforderungen erfüllen.

Die Prüfung

3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17.

Geburtstag die praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17.

Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht im Ausland! Der

junge Fahrer hat die Auflage, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung zu fahren. Die Klasse B

schließt die Klassen AM und L ein; diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, weil der junge Fahrer das

Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hat. Auch beim „Begleiteten Fahren ab 17" beginnt unmittelbar mit Erhalt

der Prüfungsbescheinigung die Probezeit.

Die Prüfungs-

bescheinigung

Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein (bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres). Die

Begleitperson (oder mehrere Begleitpersonen) ist (sind) dort ebenfalls eingetragen. Beim Fahren muss der

Fahranfänger die Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die Prüfungsbescheinigung

kein Foto enthält. Mit 18 Jahren erhält der junge Fahranfänger nach Antragstellung einen Kartenführerschein. Ohne

Kartenführerschein darf der Fahranfänger nach dem 18. Geburtstag noch max. 3 Monate mit der Prüfungsbescheinigung

fahren, dann auch ohne Begleitung!

Anforderungen

• Mindestalter 30 Jahre

• Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (Verkehrserfahrung)

Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung

(Zuverlässigkeit)

Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol und nicht unter der Wirkung anderer berauschender Mittel während der Fahrt.

Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines „Hilfsfahrlehrers". Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit

eingreifen. Der junge Fahrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer.

Aufgabe

• Ansprechpartner für den jungen Fahrer

• Soll Sicherheit beim Fahren vermitteln

• Kann vor Fahrtantritt oder auch während der Fahrt notwendige Ratschläge erteilen.

Den Begleitern wird empfohlen, sich in die Aufgabe einweisen zu lassen. Eine Einweisung wird von der Fahrschule

durchgeführt.

Die Verwaltungskosten

Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Landkreis Eschwege

Führerscheinantrag 43,40 €

Führerscheinantrag 43,40 €

Prüfbescheinigung BF 17 7,70 €

Prüfbescheinigung BF 17 8,70 €

pro Begleitperson 8,40 €

pro Begleitperson 8,40 € bis13,30 €*

* je nach Aufwand